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Primärer Markt
Gesamtes Bundesgebiet Deutschland
Sekundäre Märkte
Österreich, Nord-Italien, Polen, Spanien, Frankreich
In oder an Ballungszentren belegen.
Außerhalb von Ballungsgebieten sollte die Entfertung zur nächtsgelegenen BAB Auffahrt nicht über 10 Kilometer betragen
zwingend in oder in der Nähe von Ballungszentren belegen
ausschlaggebend ist eine urbane / nachhaltige Lage
k. A.
Restlaufzeiten der Mietverträge (inkl. Mieteroptionen) kleiner 5 Jahre.
Stabilisierung der Vermietungsquote und Optimierung der mietvertraglichen Laufzeiten
Sanierung im Zuge der Neuvermietung
Hybrid-Ansatz (Nachverdichtung auf Baureserven)
Abriss und Neubebauung nach Entmietung
ab 10.000 qm in Ballungsgebieten
ab 30.000 qm im Außenbereich / dezentrale Lagen
ab 10.000 qm in Ballungsgebieten
kleinere Grundstücke kommen in Ballungsgebieten ab 200.000 Einwohnern ggf. auch in Betracht.
Logistikimmobilien
Unternehmensimmobilien
Produktionsstätten
Gewerbepark / Handwerkerhöfe
Gewerbegebiet (GE)
Industriegebiet (GI)
Mischgebiete und Sondergebiete (SO)
Optimalerweise gibt es für das Grundstück einen rechtskräftigen Bebauungsplan, oder die Bebaubarkeit wird gemäß § 34 BauGB bewertet. Zumindest sollte aber ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan (auch Regionalplan) vorhanden sein.
Trifft keiner der vorbenannten Umstände zu, so sprechen Sie uns gern für eine Bewertung der bauleitplanerischen Möglichkeiten an.
Stefan Harder | Geschäftsführender Gesellschafter
ankauf@logarea.de
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